Meldebestätigung

08. 10. 2020

Nach § 16 Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. Nr. 76/1985, i.d.g.F., müssen die personenbezogenen Daten jener Schülerinnen und Schüler, die bis einschließlich der 10. Schulstufe eine zur Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht geeignete Schule besuchen, nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch die Leiterinnen und Leiter der Bildungseinrichtungen an die BRZ GmbH (BRZ) automationsunterstützt über PortalAustria übermittelt werden.
Die Daten der Schülerinnen und Schüler müssen jetzt exakt den Daten auf den Meldebestätigungen entsprechen (inklusive Schreibweise, Abkürzungen etc.), damit eine automatisierte technische Überprüfung der Daten möglich ist.

Die Erziehungsberechtigten werden daher gebeten, die aktuelle Meldebestätigung der schulpflichtigen Kinder zwecks Überprüfung und etwaiger Korrektur im Schulverwaltungsprogramm dem Klassenvorstand vorzulegen.