Schichtbetrieb ab 15. 02. 2021

05. 02. 2021

Unterrichtsorganisation
Ab 15.2.2021 gibt es wieder Präsenzunterricht gemäß Stundenplan, und zwar im Schichtbetrieb:
Am 15.2. & 16.2.2021 (Mo/Di) haben nur die ersten und zweiten Klassen (Gruppe A) Unterricht, am 17.2. & 18.2.2021 (Mi/Do) nur die dritten und vierten Klassen (Gruppe B).
In der Woche darauf beginnt die Gruppe B Mo/Di und die Gruppe A am Mi/Do usw.
Klassen mit mehr als 20 SchülerInnen werden zudem noch dauerhaft geteilt.
Die klassenübergreifenden Unverbindlichen Übungen Fußball, Volleyball und Spielmusik (Schulband) entfallen.
Auch der Schulchor entfällt; Kinder, die auf Unterricht danach warten müssen, werden beaufsichtigt.
Die iScA-Stunden finden für die SchülerInnen im Präsenzunterricht normal statt. Für die SchülerInnen im Homeschooling können die LehrerInnen je nach Bedarf eigene Online-Sequenzen festlegen.
An Freitagen gibt es keinen Präsenzunterricht, sondern Distance Learning mit Video-Konferenzen gemäß Stundenplan in den Hauptgegenständen D, E, M, KRO. In anderen Fächern und/oder an anderen Tagen legen die LehrerInnen zusätzliche Online-Sequenzen je nach Bedarf fest.
Das Angebot der Betreuung soll von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies aus beruflichen oder familiären Gründen unbedingt erforderlich ist. Ein etwaiger Bedarf ist wie gehabt am Donnerstag für die Woche danach dem KV zu melden.

Maskenpflicht
Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Maskenpausen bei geöffneten Fenstern bzw. im Freien sind vorgesehen.
Die FFP2-Masken-Pflicht entfällt, wenn alle sieben Tage das negative Ergebnis eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 der Schulleitung vorgewiesen wird.

Verpflichtende Testungen
Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Betreuung ist der Nachweis eines negativen Antigen-Tests.
Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben SchülerInnen am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. SchülerInnen testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule (Präsenzunterricht bzw. Betreuung) und bei mehr als zweitägigem Schulbesuch ein weiteres Mal pro Woche. Zwischen den Tests muss mindestens ein Kalendertag liegen.
In der Regel findet die Testung im Klassenverband statt. Für SchülerInnen im Alter von unter 14 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind den Test in der Schule durchführen darf, einzuholen. Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte bei Unter-14-Jährigen der Testung an der Schule nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. In diesem Fall kann auch das Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen werden.
Falls noch keine Einverständniserklärung in der Schule vorliegt, werden daher die Eltern/Erziehungsberechtigten ersucht, das Formular unter folgendem Link ausgefüllt und unterschrieben dem Kind am ersten Schultag nach den Ferien mitzugeben:
<link file:8796 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Einverständniserklärung  zum Selbsttest</link>

<link file:8804 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Zum Elternbrief des BM</link>