Corona-Testnachweis

19. 05. 2021

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Antigen-Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim Frisör bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.

Nähere Informationen dazu im <link file:8873 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Elternbrief von Bildungsminister Faßmann</link>.