Risikostufe 2

24. 09. 2021

Ab Montag, dem 27.09.2021, gilt für den Schulbereich - nach Empfehlung der Corona-Kommission des Bundes – im gesamten Burgenland die Risikostufe 2.

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Risikostufe 2:

  • Ungeimpfte SchülerInnen sind verpflichtend dreimal wöchentlich zu testen (2x mittels Antigen-Schnelltest, 1x mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.
  • Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Unterstützungspersonal (bspw. Assistenzen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Gesundheitspersonal, schulpsychologischer Dienst) haben zu jeder Zeit nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt (min. 1x pro Woche ist ein externer PCR-Test beizubringen).
  • SchülerInnen, Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Unterstützungspersonal (bspw. Assistenzen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Gesundheitspersonal, schulpsychologischer Dienst) haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind unter Einhaltung der Bestimmungen für Externe (3G-Regel + Mund-Nasen-Schutz) zulässig.
  • Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien können in Präsenz und unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3G-Regel + Mund-Nasen-Schutz) stattfinden.
  • Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) können stattfinden, sofern die Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort für die gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde.
  • Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, ist der Sicherheitsabstand von zwei Metern (2m) einzuhalten.
  • Unterricht in Bewegung und Sport hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, ist der Sicherheitsabstand von einem Meter (1m) einzuhalten. Unter gewissen Voraussetzungen darf dieser Sicherheitsabstand unterschritten werden (siehe § 22 Abs. 2 Z 1 bis 3 C-SchVO 2021/22).
  • Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3G-Regel + Mund-Nasen-Schutz) zulässig.


Weiters gilt, dass genesene SchülerInnen für 90 Tage ab Krankheitsbeginn von den PCR-Testungen auszuschließen sind.

Von der Bildungsdirektion für Burgenland wird empfohlen, dass sich geimpfte SchülerInnen, geimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie geimpftes Unterstützungspersonal (bspw. Assistenzen, Jugend- und Lehrlingscoaches, Gesundheitspersonal, schulpsychologischer Dienst) - wie bisher - regelmäßig testen lassen.