Angesichts der Unsicherheiten aus den unterschiedlichen medialen Berichterstattungen werden für den Schulbetrieb ab Montag, 22. 11. 2021, folgende (zusätzliche) Regelungen festgehalten:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich. Die Einhaltung der Hygiene- und Testvorgaben ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
- SchülerInnen, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben oder auch krank sind, können im LMS die Wochenlernpakete für jedes Fach einzeln abrufen.
- Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns bei Abwesenheit von SchülerInnen vermieden werden.
- Maskenpflicht besteht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen (für das Lehrpersonal FFP2-Masken). Maskenpausen werden eingeplant.