Aktuell gelten folgende Regelungen hinsichtlich der Meldepflicht bei COVID-Infektionsfällen:
- Wird in der Schule ein positives Antigen- oder PCR-Testergebnis festgestellt, erfolgt die Meldung an die zuständigen Behörden durch die Schulleitung.
- Ergibt sich bei einer Schülerin/einem Schüler ein positives Testergebnis zuhause, ist von den Erziehungsberechtigten 1450 anzurufen.
- Ergibt sich bei einer Schüler/einem Schüler ein positives PCR-Testergebnis, ist abzuwarten, bis sich die zuständige Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) bei den Erziehungsberechtigten meldet. Es ist jedenfalls nicht 1450 anzurufen!