Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht.
Die Grundsätze für den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres lauten:
1. Der <link file:8448 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Schichtbetrieb</link> zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.
2. Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
3. Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:
a. Abstand halten: Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
b. Hände waschen oder desinfizieren: Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
c. Regelmäßig Lüften: Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
d. Reinigung: Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.
Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden.
<link youtu.be/CvfIbQ5bvSI - external-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Video zum "Durchhalten" für Kinder</link>
<link file:8614 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Elternbrief von BM Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann</link>