Lockerung ab 3. Juni

03. 06. 2020

Mit dem Start der dritten Etappe zum Hochfahren des Schulsystems ab 3. Juni 2020 werden die Hygienevorschriften zum Schutz vor einer Ansteckung mit COVID-19 vereinfacht.

Die Grundsätze für den Schulbetrieb bis zum Ende des Schuljahres lauten:
1. Der <link file:8448 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Schichtbetrieb</link> zur Verdünnung der Schülerzahlen wird fortgesetzt.
2. Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
3. Die folgenden Hygienemaßnahmen sind weiterhin zu beachten:
  a. Abstand halten: Zwischen den Personen soll eine Distanz von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
  b. Hände waschen oder desinfizieren: Das gilt ganz besonders beim Betreten des Schulgebäudes und vor dem Essen.
  c. Regelmäßig Lüften: Unterrichtsräume sollten zumindest in den Pausen gut gelüftet werden, wenn möglich auch dazwischen.
  d. Reinigung: Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen und tägliche Reinigung.

Ab 3. Juni 2020 besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude/am Schulgelände einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden.

<link youtu.be/CvfIbQ5bvSI - external-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Video zum "Durchhalten" für Kinder</link>

<link file:8614 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Elternbrief von BM Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann</link>