Kinderbetreuung zu Hause

22. 10. 2020

Covid-19 ist eine große Belastung für arbeitende Eltern. Im Falle der behördlichen Schließung einer Schule ist die Kinderbetreuung eine große Herausforderung.

Die Sonderbetreuungszeit wurde mit 1. Oktober (bis 28. Februar 2021) neu gestartet. Sonderbetreuungszeit kann dann vereinbart werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulen behördlich geschlossen werden oder an schulfreien Tag (Ferien und schulautonome Tage) geschlossen sind.

Mehr Informationen dazu finden Sie <link file:8742 - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">hier.</link>